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BBM entsetzt - Bürgerbeteiligung in Minden unerwünscht

Bürger erhalten kein Rederecht im Haupt- und Finanzausschuss

Bürgerbeteiligung ist ein nettes Wort. Es klingt gut und fast so als ob man das, was Bürger bewegt, ernst nehmen würde. In Minden steht es auf jedem Papier, aber eben nur dort.


Die gestrige Haupt- und Finanzausschuss wurde vorsorglich vom kleinen in den großen Rathaussaal verlegt, denn die Verwaltung rechnete mit vielen interessierten Bürgern.
Und die waren da: Einige hatten als betroffene Anlieger einer Baumaßnahme an der Biemker Straße in Haddenhausen ihre Anregungen zur Baumaßnahme in 18 Bürgeranträgen nach § 24 Gemeindeordnung NRW an den Bürgermeister schriftlich eingereicht. Andere Bürger haben in vier weiteren Bürgeranträgen Vorschläge zur Entschärfung der Verkehrssituation an der Lübbecker Straße in und vor Haddenhausen gemacht. 22 Bürgeranträge sollten im Top 1 der Ausschuss-Sitzung behandelt werden.
Der Bürgermeister hat zwar die unter den Ziffern 1 bis 18 registrierten Bürgeranträge gemeinsam im Top 1 aufgerufen sie aber weder mit ihrem Titel oder gar inhaltlich vorgestellt. Die vier Anträge A bis D, die Lübbecker Straße betreffend, wurden erst gar nicht beziffert. Auch wurden die anwesenden Antragsteller weder benannt noch wurde ihnen das Rederecht erteilt, um ihre Anträge vorzustellen und vor der Politik zu vertreten. Lediglich die Ausschussmitglieder wurden gefragt, ob es noch Fragen zu den Bürgeranträgen gibt. Die gab es nicht.
So sollte es sein:
Nach der Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden und Genehmigung der Tagesordnung werden die Bürgeranträge einzeln nacheinander behandelt. Nach Aufruf eines Bürgerantrages hat zunächst der Antragsteller/in die Möglichkeit und Rederecht dem Ausschuss den Bürgerantrag kurz zu erläutern.
Danach beginnt die Beratung, bei der auch die Fachleute aus der Verwaltung für Fragen zur Verfügung stehen. Der Hauptausschuss hat die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen. Nach der Beratung kann er die Bürgeranträge zur weiteren fachlichen Beratung in die jeweiligen Fachausschüsse überweisen.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde kein Bürgerantrag einzeln behandelt. Kein Antragsteller wurde gehört. Kein Antrag wurde inhaltlich vom Ausschuss geprüft – so wie es die Hauptsatzung der Stadt Minden vorsieht. 22 Bürgeranträge wurden ohne die Bürger auch nur mit einem Wort anzusprechen in Windeseile durchgewunken und an die Fachausschüsse verwiesen.
Bürgerbeteiligung sieht anders aus. Müsste hier eine Schulnote vergeben werden, wäre das ein 6. Das gestrige Verhalten der Verwaltung signalisiert eindeutig: Bürger und ihre Anregungen, Sorgen und Beschwerden in Form von Bürgeranträgen sind nicht erwünscht.

Erstaunlich, dass sich die Politik ein derartiges ignorantes Verhalten im Wahljahr leisten kann. Bürgeranträge sind ein direktes Mittel der Demokratie – die scheint es in Minden nicht mehr zu geben

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